Anlage 1 StV/WasAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1153 - 1158) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Wirtschaftlichkeit (§ 4 Nr. 5) 2*) 2*) 6Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen (§ 4 Nr. 6) 2*) 2*) 7Informationstechnik und -verarbeitung (§ 4 Nr. 7) 4*) 4*) 4*)8Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren (§ 4 Nr. 8) 8 6 29Bautechnisches Berechnen (§ 4 Nr. 9) 9 5 2 210Lage- und Höhenvermessungen (§ 4 Nr. 10) 8 6 211Baustoffe und Böden (§ 4 Nr. 11) 3 3 2 212Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen (§ 4 Nr. 12) 2 2 213Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken (§ 4 Nr. 13) 10 6 8 814Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen (§ 4 Nr. 14) 2 215Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen (§ 4 Nr. 15) 6 1216Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes (§ 4 Nr. 16) 1217Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 17) 2*) 2*)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erklären
Methoden zum kostenbewussten und wirtschaftlichen Arbeiten und Handeln anwenden
Ressourcen effizient einsetzen
Kalkulationsgrundlagen und -verfahren anwenden
betriebswirtschaftliches Rechnungswesen erläutern
ziel- und kundenorientiert arbeiten und handeln
im Team arbeiten, Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren und abstimmen
Grundsätze des partnerschaftlichen Umgangs und der Konfliktbewältigung anwenden
Informationen beschaffen
Präsentationsmöglichkeiten von Arbeitsergebnissen und Produkten nutzen
bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
betrieblichen Schriftverkehr durchführen und Ablagesysteme anwenden
soziale Beziehungen im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
Auswirkungen von Informationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
Hilfsmittel, insbesondere Handbücher und Dokumentationen, nutzen
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
Vorschriften zur Datensicherheit anwenden, Daten pflegen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen lösen
Datennetze nutzen
Zeichengeräte und Zeichenmittel für manuelle und computerunterstützte Zeichnungserstellung unterscheiden und handhaben
Vervielfältigungstechniken anwenden
Zeichnungsvorschriften und -richtlinien für das Straßen- und Verkehrswesen anwenden
Werte in Tabellen, Diagrammen und Schaubildern darstellen
Koordinatensysteme anwenden
Linien mit Hilfe von Entwurfselementen konstruieren
Planungsunterlagen von Verkehrswegen und Bauwerken zeichnen
örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen durchführen
Koordinatenberechnungen, insbesondere Haupt- und Kleinpunkte sowie Absteckwerte einer Projektachse, durchführen
Gradientenberechnung für Haupt- und Kleinpunkte durchführen
Mengen für Bauleistungen berechnen
hydraulische Berechnungen durchführen
schalltechnische Berechnungen durchführen
Vermessungsgeräte unterscheiden und handhaben
amtliches und topographisches Karten- und Zahlenwerk nutzen
Methoden der Lagemessungen auswählen und Lagemessungen durchführen
Höhenmessungen, insbesondere mit Nivelliergerät und Laser, durchführen
Messfehler erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
topographische Aufnahmen durchführen
Absteckungen von Achspunkten nach verschiedenen Methoden durchführen
Aufnahmen von Längen- und Querprofilen durchführen
Baukontrollmessungen durchführen und auswerten
Böden und Gesteine nach ihren Eigenschaften unterscheiden
hydraulische und bituminöse Bindemittel nach ihren Eigenschaften und ihrer Verwendung unterscheiden
Arten und Eigenschaften von Asphalt unterscheiden
Arten und Eigenschaften von Beton und Mörtel unterscheiden
Arten und Eigenschaften des Oberbaus von Verkehrsflächen unterscheiden
im Straßenbau verwendete Bau- und Bauhilfsstoffe unterscheiden und im Hinblick auf ihre Verwendung beurteilen
Verfahren zur Prüfung von Straßenbaustoffen und Böden unterscheiden
Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden
Verwaltung und Organisation des Straßen- und Verkehrswesens darstellen
Aufgabenbereiche einer Gesamtverkehrsplanung darstellen
Gesetze des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts anwenden
Grundlagen zur Finanzierung und Förderung im Straßen- und Verkehrswesen darstellen
bei Vereinbarungen und Anträgen für behördliche Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse mitwirken
technische Vorschriften und Richtlinien für die Entwurfsbearbeitung anwenden
Planung, insbesondere nach Planungssystematik und Umweltgesichtspunkten sowie unter Beachtung der Folgekosten, durchführen
Grundlagen der Straßenverkehrstechnik anwenden
Verkehrsdaten erheben und auswerten
Querschnitte von Straßen und Radwegen konstruieren
Entwurfselemente bei der Achskonstruktion im Grundriss und Aufriss anwenden
Entwurfsunterlagen für Straßen und Radwege in Grundriss, Aufriss und Querschnitt ausarbeiten
Knotenpunkte konstruieren
Gestaltungselemente des ortsgerechten Straßenbaues anwenden
Anlagen der Straßenentwässerung planen
bauliche Verkehrsanlagen für den öffentlichen Personennahverkehr im Straßenraum planen und konstruieren
Straßen- und Radwegeentwurfsunterlagen ausarbeiten und zusammenstellen
Arten und Konstruktionsmerkmale von Ingenieurbauwerken, insbesondere Brücken, unterscheiden
Bauwerkpläne bearbeiten und Bauwerkdetails konstruieren
Kostenberechnungen durchführen
Unterlagen für Abstimmungsverfahren von Verkehrsplanungen in Bezug auf Raumplanung, Bauleitplanung, Fachplanungen Dritter und Träger öffentlicher Belange bearbeiten
Unterlagen für das Linienbestimmungsverfahren und für die Planfeststellung ausarbeiten
Fachbeiträge, insbesondere der Landespflege, des Städtebaues und des Immissionsschutzes, bei der Verkehrsplanung berücksichtigen
Unterlagen für den Grunderwerb erstellen
vertragsgestaltende und technische Richtlinien, Vorschriften und Merkblätter anwenden
Regeln der Straßenbautechnik anwenden
Baumaßnahmen vorbereiten, insbesondere
bei Abstimmung mit Dritten mitwirken
örtliche Erhebungen durchführen
bei der Festlegung von Bauweisen mitwirken sowie
Unterlagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung bearbeiten
Einrichtung und Verkehrssicherung von Baustellen vorbereiten und kontrollieren
Unterlagen für die Ausschreibung ausarbeiten und zusammenstellen sowie bei Vergabeverfahren mitwirken
Einsatz von Maschinen und Geräten planen
bei Aufgaben der Bauleitung und der Bauüberwachung mitwirken
Kontrollprüfungen auf der Baustelle durchführen und auswerten
örtliche Aufmaße herstellen
bei der Abnahme von Baumaßnahmen mitwirken und Gewährleistungsfristen überwachen
Abrechnung von Baumaßnahmen durchführen
Aufgaben, Organisation, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes unterscheiden
Einsatzpläne und Ausschreibungsunterlagen für Aufgaben des Betriebsdienstes erstellen, insbesondere für Winterdienst, Grünpflege, Reinigung und betriebliche Instandhaltung
Planunterlagen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen bearbeiten
Ausstattung von Verkehrswegen planen und Unterlagen ausarbeiten, insbesondere für
Markierungen, Wegweisungen, Beschilderungen,
Leiteinrichtungen, Schutzeinrichtungen,
Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen
Stationierungs- und Netzknotensystem darstellen und bei dessen Fortführung mitwirken
Aufgaben und Ziele der Erhaltungsplanung für Verkehrsanlagen und Bauwerke darstellen und bei Aufgaben der Zustandserfassung mitwirken
Verfahren zur Verwaltung des Straßennetzes unterscheiden und Vorgänge bearbeiten, insbesondere bei Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, bei der Festsetzung von Ortsdurchfahrten und bei Schadensregulierungen mitwirken
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere
Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen,
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln erkennen, Ursachen und Fehler beseitigen, Vorgänge dokumentieren
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.